{"id":2,"date":"2012-04-12T13:14:55","date_gmt":"2012-04-12T11:14:55","guid":{"rendered":"http:\/\/agat-online.org\/?page_id=2"},"modified":"2018-09-04T22:30:16","modified_gmt":"2018-09-04T20:30:16","slug":"sample-page","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/agat-online.org\/?page_id=2","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h2>\u201eArbeitsgemeinschaft der deutschsprachigen katholischen\u00a0Alttestamentlerinnen und Alttestamentler\u201c (AGAT)<\/h2>\n<p><span style=\"font-size: 13px; font-weight: normal;\">(beschlossen auf der Mitgliederversammlung in Stuttgart-Hohenheim am 7. September 1999, ge\u00e4ndert auf der Mitgliederversammlung in Haus Werdenfels\/Regensburg am 6. September 2011, ge\u00e4ndert auf der Mitgliederversammlung in Haus Sankt Ulrich\/Augsburg am 4. September 2018)<\/span><\/p>\n<p>(<a title=\"AGAT Satzung\" href=\"https:\/\/agat-online.org\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/Satzung-AGAT_2018-09-04.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Text im PDF-Format zum leichteren Ausdrucken<\/a>)<\/p>\n<h2>\u00a7 1 Name und Mitgliedschaft<\/h2>\n<p>1. Die AGAT ist die Arbeitsgemeinschaft der deutschsprachigen katholischen Alttestamentlerinnen und Alttestamentler, die hauptamtlich oder hauptberuflich in Forschung und Lehre im Hochschulbereich t\u00e4tig oder emeritiert oder pensioniert sind sowie alle im Fach Altes Testament Habilitierten.<\/p>\n<p>2. Die Mitgliedschaft wird begr\u00fcndet durch schriftliche Anmeldung beim vorsitzenden Mitglied der AGAT. Dieses best\u00e4tigt den Eingang der Anmeldung.<\/p>\n<p>3. Die Mitgliedschaft endet<\/p>\n<ul>\n<li>mit dem Tod des Mitglieds<\/li>\n<li>durch schriftliche Austrittserkl\u00e4rung des Mitglieds. Die Austrittserkl\u00e4rung kann vom Mitglied widerrufen werden. Das Wiederaufleben der Mitgliedschaft regelt sich nach \u00a7 1 Abs. 2.<\/li>\n<li>wenn eine der Voraussetzungen nach \u00a7 1 Abs. 1 entfallen ist.<\/li>\n<li>wenn ein Mitglied \u00fcber zwei Jahre hinweg trotz Mahnung durch den Vorsitzenden den j\u00e4hrlichen Unkostenbeitrag nicht entrichtet hat. Das Wiederaufleben der Mitgliedschaft regelt sich nach \u00a7 1 Abs. 2.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>\u00a7 2 Zweck der Arbeitsgemeinschaft<\/h2>\n<p>1. Ziel der AG ist die F\u00f6rderung der Alttestamentlichen Wissenschaft im deutschsprachigen Bereich in Forschung und Lehre.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">a.) Zu diesem Zweck unterst\u00fctzt sie die Forschung innerhalb des Faches und regt die interdisziplin\u00e4re Arbeit mit der \u00fcbrigen theologischen Wissenschaft an.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">b.) Sie pflegt den Gedanken und Erfahrungsaustausch \u00fcber Arbeitsvorhaben und -ergebnisse auch zwischen ihren Mitgliedern. Die Forschungsergebnisse \u2013 die auf den Jahrestagungen diskutiert werden \u2013 werden publiziert.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">c.) Sie f\u00f6rdert das wissenschaftliche Gespr\u00e4ch mit den dem Fach nahestehenden Wissenschaften au\u00dferhalb der Katholisch-Theologischen Fakult\u00e4ten (z.B. Orientalistik, \u00c4gyptologie, Vorderasiatische Arch\u00e4ologie, Semitistik, Judaistik usw.).<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">d.) Sie ist \u00f6kumenisch orientiert und sucht das Gespr\u00e4ch mit den Exegeten anderer christlicher Bekenntnisse und mit j\u00fcdischen Exegeten.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">e.) Sie sucht und pflegt die Zusammenarbeit mit den anderssprachigen alttestamentlichen Arbeitsgemeinschaften und \u2013gruppen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">f.) Sie dient auch der Meinungsbildung im Hinblick auf Stellungnahmen, die die Alttestamentliche Wissenschaft betreffen, gegen\u00fcber staatlichen, hochschulischen und kirchlichen Instanzen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">g.) Sie vertritt auch die hochschulpolitischen, wissenschaftspolitischen und kirchlichen Belange ihres Faches und ihrer Fachvertreterinnen und -vertreter.<\/p>\n<p>2. Die Arbeitsgemeinschaft ist selbstlos t\u00e4tig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche, sondern ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnittes \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">a.) Entsprechend d\u00fcrfen Mittel der AG nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">b.) Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">c.) Inhaber von \u00c4mtern sind ehrenamtlich t\u00e4tig.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">d.) Weder darf eine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, noch durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<h2>\u00a7 3 Finanzierung<\/h2>\n<p>1. Die Unkosten f\u00fcr die T\u00e4tigkeit der AGAT werden von den Mitgliedern aufgebracht.<\/p>\n<p>2. Die H\u00f6he des Unkostenbeitrags wird auf Vorschlag des vorsitzenden Mitgliedes von der Mitgliederversammlung festgelegt. Der Unkostenbeitrag ist j\u00e4hrlich zu entrichten.<\/p>\n<h2>\u00a7 4 Vorsitz, stellvertretender Vorsitz und Kassenwart<\/h2>\n<p>1. Die Mitglieder w\u00e4hlen aus dem Kreis der auf Lebenszeit ernannten Professorinnen und Professoren das vorsitzende Mitglied, das stellvertretende vorsitzende Mitglied und den Kassenwart f\u00fcr die Dauer von drei Jahren. F\u00fcr das vorsitzende und das stellvertretende vorsitzende Mitglied ist eine einmalige Wiederwahl ist m\u00f6glich. F\u00fcr den Kassenwart ist eine mehrfache Wiederwahl m\u00f6glich. Bei Verhinderung des Kassenwarts \u00fcbernimmt das vorsitzende Mitglied dessen Gesch\u00e4fte, bei dessen Verhinderung das stellvertretende vorsitzende Mitglied.<\/p>\n<p>2. Das vorsitzende Mitglied vertritt die AGAT nach au\u00dfen. Insbesondere nimmt es in ihrem Namen Stellung zu Fragen von Seiten staatlicher, hochschulischer oder kirchlicher Instanzen, die das Fach Altes Testament betreffen.<\/p>\n<p>3. Das stellvertretende vorsitzende Mitglied vertritt das vorsitzende Mitglied, wenn dieses verhindert ist.<\/p>\n<p>4. Das vorsitzende Mitglied l\u00e4dt die Mitglieder zur Jahrestagung ein. Zu dieser Jahrestagung kann es auch G\u00e4ste einladen.<\/p>\n<p>5. Das vorsitzende Mitglied beruft unter Mitteilung der Tagesordnung die Mitgliederversammlung ein. Die Einberufung soll mindestens zwei Wochen vor dem vorgesehenen Termin erfolgen. Es leitet die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>6. Es berichtet der Mitgliederversammlung \u00fcber Aktivit\u00e4ten und Vorkommnisse im Zeitraum seit der letzten Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>7. Insbesondere informiert es die Mitgliederversammlung \u00fcber Stellungnahmen, die es f\u00fcr die AGAT nach au\u00dfen gegeben hat.<\/p>\n<p>8. Es gibt zusammen mit dem Kassenwart Rechenschaft \u00fcber die verauslagten Mittel und schl\u00e4gt im Blick auf die bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung zu erwartenden Kosten die H\u00f6he des Unkostenbeitrages vor (vgl. \u00a7 3 Abs. 2).<\/p>\n<p>9. Mit dem Ende der Mitgliedschaft des vorsitzenden Mitgliedes oder des stellvertretenden vorsitzenden Mitgliedes erlischt auch deren Funktion.<\/p>\n<p>10. Scheiden das vorsitzende Mitglied oder das stellvertretende vorsitzende Mitglied vorzeitig aus dem Amt, findet auf der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung eine Neuwahl statt. In diesem Fall wird das vorsitzende Mitglied f\u00fcr eine volle Amtszeit von drei Jahren, das stellvertretende vorsitzende Mitglied jedoch nur f\u00fcr die Dauer der restliche Amtszeit des amtierenden vorsitzenden Mitgliedes gew\u00e4hlt.<\/p>\n<h2>\u00a7 5 Mitgliederversammlung<\/h2>\n<p>1. Jeweils im Zusammenhang der Jahrestagung findet eine Mitgliederversammlung statt. Mitgliederversammlungen sind vom vorsitzenden Mitglied mindestens zwei Wochen vor dem Versammlungstermin schriftlich oder per E-Mail einzuberufen. Mit der Einberufung ist gleichzeitig die vorgesehene Tagesordnung mitzuteilen. Beschlussf\u00e4hig ist jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung. Sie fasst ihre Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen der anwesenden Mitglieder. Stimmenthaltungen werden nicht gez\u00e4hlt.<\/p>\n<p>2. F\u00fcr eine \u00c4nderung der Satzung sind die Stimmen von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder erforderlich.<\/p>\n<p>3. F\u00fcr die Aufl\u00f6sung der AGAT sind die Stimmen von zwei Dritteln aller Mitglieder erforderlich. In diesem Fall ist schriftliche Abstimmung zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>4. Sie w\u00e4hlt das vorsitzende Mitglied und das stellvertretende vorsitzende Mitglied.<\/p>\n<p>5. Sie nimmt den Bericht des vorsitzenden Mitgliedes entgegen.<\/p>\n<p>6. Sie setzt auf Vorschlag des vorsitzenden Mitglieds die H\u00f6he des Unkostenbeitrages fest.<\/p>\n<p>7. Sie ber\u00e4t und beschlie\u00dft \u00fcber zu erwartende oder geplante Stellungnahmen der AGAT nach au\u00dfen.<\/p>\n<p>8. Sie bestimmt Thema, Zeit und Ort der n\u00e4chsten Jahrestagung.<\/p>\n<p>9. Sie kann zur Vorbereitung der n\u00e4chsten Tagung eine Arbeitsgruppe einsetzen. Ihr sollen das vorsitzende Mitglied sowie ein Mitglied aus der einladenden Hochschule angeh\u00f6ren. Sie entscheidet \u00fcber die Beiziehung weiterer Personen.<\/p>\n<p>10. Sie bestellt zwei Kassenpr\u00fcfer. Auf ihren Antrag hin erteilt sie dem vorsitzenden Mitglied und dem Kassenwart Entlastung.<\/p>\n<h2>\u00a7 6 Aufl\u00f6sung<\/h2>\n<p>Bei der Aufl\u00f6sung der AGAT oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen der AGAT an MISSIO, Aachen, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<p>Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung der AGAT in Stuttgart-Hohenheim beschlossen.<\/p>\n<p>Stuttgart-Hohenheim, den 7. September 1999<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Prof. Dr. H.-J. Fabry<\/p>\n<p>(Vorsitzendes Mitglied)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u201eArbeitsgemeinschaft der deutschsprachigen katholischen\u00a0Alttestamentlerinnen und Alttestamentler\u201c (AGAT) (beschlossen auf der Mitgliederversammlung in Stuttgart-Hohenheim am 7. September 1999, ge\u00e4ndert auf der Mitgliederversammlung in Haus Werdenfels\/Regensburg am 6. September 2011, ge\u00e4ndert auf der Mitgliederversammlung in Haus Sankt Ulrich\/Augsburg am 4. September 2018) (Text im PDF-Format zum leichteren Ausdrucken) \u00a7 1 Name und Mitgliedschaft 1. 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